Rechtsprechung
BVerwG, 09.09.1983 - 2 B 111.82 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung des rechtlichen Gehörs - Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Postulationsfähigkeit
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 24.03.1982 - 3 B 81 A.2454
- BVerwG, 09.09.1983 - 2 B 111.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 2 B 111.82
Das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann vielmehr nur dann mit Erfolg als Verfahrensmangel gerügt werden, wenn es nach der rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts auf die fraglichen Umstände ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - [NJW 1983, 187, 189 [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80]]; Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95] …und vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72. -[Buchholz a.a.O. Nr. 96]). - BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72
Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 2 B 111.82
Das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann vielmehr nur dann mit Erfolg als Verfahrensmangel gerügt werden, wenn es nach der rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts auf die fraglichen Umstände ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - [NJW 1983, 187, 189 [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80]]; Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95] und vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72. -[Buchholz a.a.O. Nr. 96]). - BVerwG, 31.10.1972 - II B 6.72
Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 2 B 111.82
Das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann vielmehr nur dann mit Erfolg als Verfahrensmangel gerügt werden, wenn es nach der rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts auf die fraglichen Umstände ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - [NJW 1983, 187, 189 [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80]]; Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95] …und vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72. -[Buchholz a.a.O. Nr. 96]).
- BVerwG, 30.04.1974 - II B 34.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 2 B 111.82
Der auch für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde vorgeschriebene Vertretungszwang soll zum Zweck der Entlastung des Beschwerdegerichts sicherstellen, daß die Beschwerde eine rechtliche Durchdringung, Sichtung und Würdigung des Streitstoffs gerade im Hinblick auf die in § 132 Abs. 2 VwGO angeführten Zulassungsvoraussetzungen enthält (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. Beschlüsse vom 30. April 1974 - BVerwG 2 B 34.73 - [Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 38]; vom 17. September 1979 - BVerwG 2 B 27.78 - vgl. auch Beschluß vom 11. Juni 1981 - BVerwG 2 B 98.80 -). - BVerwG, 30.10.1978 - 2 B 27.78
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verbesserung des Allgemeinen …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 2 B 111.82
Der auch für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde vorgeschriebene Vertretungszwang soll zum Zweck der Entlastung des Beschwerdegerichts sicherstellen, daß die Beschwerde eine rechtliche Durchdringung, Sichtung und Würdigung des Streitstoffs gerade im Hinblick auf die in § 132 Abs. 2 VwGO angeführten Zulassungsvoraussetzungen enthält (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. Beschlüsse vom 30. April 1974 - BVerwG 2 B 34.73 - [Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 38]; vom 17. September 1979 - BVerwG 2 B 27.78 - vgl. auch Beschluß vom 11. Juni 1981 - BVerwG 2 B 98.80 -). - BVerwG, 11.06.1981 - 2 B 98.80
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 2 B 111.82
Der auch für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde vorgeschriebene Vertretungszwang soll zum Zweck der Entlastung des Beschwerdegerichts sicherstellen, daß die Beschwerde eine rechtliche Durchdringung, Sichtung und Würdigung des Streitstoffs gerade im Hinblick auf die in § 132 Abs. 2 VwGO angeführten Zulassungsvoraussetzungen enthält (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. Beschlüsse vom 30. April 1974 - BVerwG 2 B 34.73 - [Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 38]; vom 17. September 1979 - BVerwG 2 B 27.78 - vgl. auch Beschluß vom 11. Juni 1981 - BVerwG 2 B 98.80 -).